Oberlandesgericht München diskutiert Rechtsmäßigkeit von Kirchenasylen

Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) auf sueddeutsche.de am 7. Januar berichete, beschäftigt sich das Oberlandesgericht München mit der Frage, ob Kirchenasyl strafbare Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in Deutschland ist oder nicht. Der Rechtsstreit hatte sich an einem Flüchtling aus Nigeria entflammt, der 2016 für drei Monate im Kirchenasyl in Freisung Zuflucht vor der drohenden Abschiebung nach Italien suchte. Das hatten die Behörden aufgrund der Dublin-III-Verordnung so entschieden. Aus dem Schicksal des jungen Nigeraner will die Staatsanwaltschaft Landshut einen Präzedenzfall schaffen. Da nach der SZ das Amtsgericht Freising den Flüchtling nach erster Instanz Ende Oktober 2017 freigesprochen hatte, ging die Landshuter Staatanwaltschaft beim Münchener Oberlandesgericht in Sprungrevision.

Auch Matteo hat sich in dem SZ-Artikel von Dietrich Mittler in die Diskussion miteingebracht und außerdem Stellung zu der Ermittlung gegen Pfarrer und Pfarrerinen, die Kirchenasyl gewähren, bezogen:

„Stephan Theo Reichel, […]Sprecher des Vereins „Matteo – Kirche und Asyl“, sagt: „Es ist ein Tabubruch, gegen Pfarrer zu ermitteln.“ Auf manche habe das wie ein Schlag ins Gesicht gewirkt. „Einige sagen aber auch: Jetzt erst recht“, betont Reichel. Unvergessen ist ihm der öffentliche Aufschrei, als die Polizei im Februar 2014 in Augsburg ein Kirchenasyl räumte. Der Protest blieb nicht ohne Folgen. Gegen den Willen der jeweiligen Pfarrer werde die bayerische Polizei künftig „in solchen Fällen weder kirchliche Räume betreten noch gewaltsam Personen abführen“, bekundete das Innenministerium. Ian Onwuka ist einer jener, die davon profitierten. […]Auch über die Zahl der derzeitigen Kirchenasyle im Freistaat gibt es nur Schätzungen. „Weniger als hundert“, glauben Schramm und Reichel. Dass es relativ wenige sind, liegt an einer Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und den Kirchen aus dem Jahr 2015, nach der Vertreter der Kirchen kritische Fälle beim Bamf zur „lösungsorientierten“ Prüfung einreichen. Droht indes die Abschiebung, wie es bei Onwuka der Fall war, bleibt als Lösung nach wie vor oft nur das Kirchenasyl. „
(Süddeutsche Zeitung, 7. Januar 2018, www.sueddeutsche.de)

Lesen Sie den vollständigen Artikel auf sueddeutsche.de