Bayerischer VGH urteilt über Asyl-Unterkunftsgebühren

Wie www.br.de am 17. Mai berichtete, liegen den Asyl-Unterkunftsgebühren nach (VGH) Verwaltungsgerichtshof-Urteil in Bayern keine ordnungsgemäße Berechnungsgrundlage vor. Bisher müssen Flüchtlinge mit Arbeitserlaubnis monatlich pro Person 278 Euro „Miete“ zahlen, wenn sie weiterhin in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Der VGH bemängelt, dass Personalkosten von Sicherheitsleuten und Betreuungspersonal der Bewohner, sowie Überkapazitäten in der Mietgebühr nicht einberechnet werden dürften.

Christine Kamm, asyl- und integrationspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen sagte dem Bayerischen Rundfunk dazu: „Wir freuen uns (…), dass die viel zu hohen und ungerechten Unterkunftsgebühren in Bayerns Flüchtlingsunterkünften gekippt wurden“. Sie fordert eine Gebühren-Rückerstattung und eine Aufhebung der früheren Bescheide von der CSU-Regierung.

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